Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.09.2021, wird eine Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art. 81 BayBO zugelassen.

 

Der Sichtschutz widerspricht mit der Höhe von 1,80 m der gemeindlichen Einfriedungssatzung (max. 1,30 m hoch und nur Holz-, Metall- und Maschendrahtzäune und keine geschlossene, wandartige Wirkung).

 

Die erforderliche Befreiung von der Einfriedungssatzung kann befürwortet werde, da der Sichtschutz lediglich aus max. zwei Elementen besteht, von der Straße aus nicht in Erscheinung tritt und das Ortsbild somit nicht beeinträchtigt wird.