Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Berchtold
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Befreiung von der gemeindlichen
Einfriedungssatzung nach den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 10.09.2021, wird eine
Ausnahme / Befreiung gemäß § 31 Abs. 1 bzw. Abs. 2 BauGB in Verbindung mit Art.
81 BayBO zugelassen.
Der Sichtschutz widerspricht mit der Höhe von 1,80 m der gemeindlichen Einfriedungssatzung (max. 1,30 m hoch und nur Holz-, Metall- und Maschendrahtzäune und keine geschlossene, wandartige Wirkung).
Die
erforderliche Befreiung von der Einfriedungssatzung kann befürwortet werde, da der
Sichtschutz lediglich aus max. zwei Elementen besteht, von der Straße aus nicht
in Erscheinung tritt und das Ortsbild somit nicht beeinträchtigt wird.