Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Rückschnitt der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.08.2021, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Rückschnitts eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 191 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet. Die im Antrag dargestellten
Schnittmaßnahmen sind zu ungenau angegeben, zudem fehlt die Stellungnahme eines
Baumgutachters, welcher die Auswirkungen auf den Baum beurteilt.