Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach
den Plänen der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.09.2021, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt sich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein.
Der Stellplatzmehrbedarf ist zu überprüfen und ggf. neu festzuschreiben.