Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten Andreas Beier,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.09.2021,
wird ablehnende Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der Grundflächenzahl 2 (GRZ), der Geschossflächenzahl (GFZ), der Anzahl der Vollgeschosse und Überschreitung der Baugrenze nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 56 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der GRZ 2 wird befürwortet, da die Überschreitung durch Anrechnung der Tiefgarage zustande kommt, diese aber unterirdisch ist und städtebaulich nicht in Erscheinung tritt.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB
hinsichtlich der Überschreitung der GFZ wird nicht befürwortet. Die sich
ergebende GFZ-Überschreitung (0,86) liegt nicht mehr innerhalb der bereits
vorhandenen Überschreitungen im Bebauungsplangebiet (Umgebung bis 0,68 und 0,85 durch Parzellierung).
Die erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Überschreitung der Anzahl der Vollgeschosse und der Überschreitung der Baugrenze im Osten um ca. 3,50 m werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Es gibt keine Bezugsfälle im Bebauungsplangebiet.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun
bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke), ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt, zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.