Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Andreas Barth mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.09.2021,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung
ein. Das Maß der Nutzung ändert sich nicht.