Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.10.2021, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 43 und 124 / Gauting.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Stellungnahme Sachgebiet Umwelt:
Aufgrund des Fehlens eines Gutachtens sowie der Tatsache, dass die Birke in einem soweit ersichtlich vitalen Zustand ist, wird die Fällung abgelehnt.