Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Moser


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.10.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / Stockdorf.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Es ist eine 1:1 Ersatzpflanzung durch einen heimischen Baum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung in maximal drei Metern Entfernung vom derzeitigen Standort der Birke zu leisten.