Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


 

GR Brucker äußert, dass das Kreisbauamt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Grundstücksareal am Gockelberg 21 empfiehlt. Er stellt die Frage, wie sich das Kreisbauamt die Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Gebiet vorstellt. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass nach Feststellung des Kreisbauamts das auf dem Areal am Gockelberg 21 geplante Bauvorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in die Umgebung einfügt. Das Kreisbauamt hat der Gemeinde die Aufstellung eines Bebauungsplans eingeräumt, wobei die Gemeinde dann auch für die Herstellung einer gesicherten Erschließung sorgen müsste. Aufgrund der bestehenden unzureichenden Erschließung über ein Vorderliegergrundstück wäre die Herstellung einer gesicherten Erschließung dort letztlich jedoch nur durch eine Enteignung der betreffenden Grundstückseigentümer möglich. Der Bauausschuss hat sich daher gegen ein Bebauungsplanverfahren entschieden. GRin Klinger ergänzt, dass das Kreisbauamt die ablehnende Entscheidung der Gemeinde zu dem Vorbescheidsantrag ersetzt hat und der Bauausschuss sich dann gegen die Durchführung eines Bebauungsplanverfahren entschieden hat.

 

GR Brucker stellt den Antrag, dass die Gemeinde eine Besprechung mit dem Kreisbauamt durchführt, um abzuklären, welche Möglichkeiten der Herstellung einer gesicherten Erschließung es für das Grundstück am Gockelberg 21 gibt.

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.