Sitzung: 09.11.2021 BA/019/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 12
Vorlage: Ö/0289/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
GR Brucker äußert, dass das Kreisbauamt die Aufstellung eines
Bebauungsplans für das Grundstücksareal am Gockelberg 21 empfiehlt. Er stellt
die Frage, wie sich das Kreisbauamt die Aufstellung eines Bebauungsplans für
dieses Gebiet vorstellt. Die Erste Bürgermeisterin erklärt, dass nach
Feststellung des Kreisbauamts das auf dem Areal am Gockelberg 21 geplante
Bauvorhaben sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung gemäß § 34 BauGB in die
Umgebung einfügt. Das Kreisbauamt hat der Gemeinde die Aufstellung eines
Bebauungsplans eingeräumt, wobei die Gemeinde dann auch für die Herstellung
einer gesicherten Erschließung sorgen müsste. Aufgrund der bestehenden
unzureichenden Erschließung über ein Vorderliegergrundstück wäre die
Herstellung einer gesicherten Erschließung dort letztlich jedoch nur durch
eine Enteignung der betreffenden Grundstückseigentümer möglich. Der Bauausschuss
hat sich daher gegen ein Bebauungsplanverfahren entschieden. GRin Klinger
ergänzt, dass das Kreisbauamt die ablehnende Entscheidung der Gemeinde zu dem
Vorbescheidsantrag ersetzt hat und der Bauausschuss sich dann gegen die
Durchführung eines Bebauungsplanverfahren entschieden hat.
GR Brucker stellt den Antrag, dass die Gemeinde eine Besprechung mit dem
Kreisbauamt durchführt, um abzuklären, welche Möglichkeiten der Herstellung
einer gesicherten Erschließung es für das Grundstück am Gockelberg 21 gibt.
Damit ist der
Antrag abgelehnt.