Sitzung: 09.11.2021 BA/019/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: Ö/0291/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger.
GR Moser stellt den Antrag, dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme zu
dieser Planung darauf hinweist, dass bestehende Wegebeziehungen zu erhalten
sind.
Ja 3 Nein 10
Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0291).
- Der Bauausschuss fasst im
Rahmen der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs.
2 und 4 Abs. 2 BauGB zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Gilching (i.d.F.v. 25.10.2005) für neun Sondergebietsflächen mit
der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik beidseitig der BAB 96
südöstlich von Geisenbrunn folgenden Beschluss:
Mit der vorgelegten geänderten Planung der Gemeinde Gilching sind keine Belange der Gemeinde Gauting betroffen und somit keine Einwände vorzubringen. Dies betrifft auch den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.