Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger.

 

GR Moser stellt den Antrag, dass die Gemeinde in ihrer Stellungnahme zu dieser Planung darauf hinweist, dass bestehende Wegebeziehungen zu erhalten sind.

 

Ja 3  Nein 10

 

Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

 

 


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0291).

 

  1. Der Bauausschuss fasst im Rahmen der Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zur 7. Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gilching (i.d.F.v. 25.10.2005) für neun Sondergebietsflächen mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik beidseitig der BAB 96 südöstlich von Geisenbrunn folgenden Beschluss:

    Mit der vorgelegten geänderten Planung der Gemeinde Gilching sind keine Belange der Gemeinde Gauting betroffen und somit keine Einwände vorzubringen. Dies betrifft auch den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.