Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Derksen
Beschluss:
Zu dem Bauantrag
nach den vorgelegten Plänen des Architekten Olaf Dratwa, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.10.2021, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass noch ein weiterer
Obstbaum zu pflanzen ist.
Das Vorhaben
entspricht aufgrund der Anzahl der Bäume (zu wenig) nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 184 / Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, siehe Stellungnahme
Umwelt.
Stellungnahme Umwelt:
Gemäß 5.3.1. des Bebauungsplanes Nr. 184/Gauting ist auf dem Saum je 15 lfm ein Obstbaum in Hochstammqualität zu pflanzen. Da es sich um 56 lfm handelt, ist noch ein weiterer Obstbaum in die südliche Waldsaumfläche einzutragen.
Die Baumpflanzungen sollten etwas von den Zauneidechsenquartieren abgerückt werden, da die Quartiere sonnenexponiert sein müssen.
Einfriedungen sind
bis max. 1,60 m Höhe mit 10 cm Abstand zum Boden zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen