Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Derksen


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den vorgelegten Plänen des Architekten Olaf Dratwa, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.10.2021, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB unter der Maßgabe erteilt, dass noch ein weiterer Obstbaum zu pflanzen ist.

 

Das Vorhaben entspricht aufgrund der Anzahl der Bäume (zu wenig) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 184 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, siehe Stellungnahme Umwelt.

 

Stellungnahme Umwelt:

 

Gemäß 5.3.1. des Bebauungsplanes Nr. 184/Gauting ist auf dem Saum je 15 lfm ein Obstbaum in Hochstammqualität zu pflanzen. Da es sich um 56 lfm handelt, ist noch ein weiterer Obstbaum in die südliche Waldsaumfläche einzutragen.

 

Die Baumpflanzungen sollten etwas von den Zauneidechsenquartieren abgerückt werden, da die Quartiere sonnenexponiert sein müssen.

 

Einfriedungen sind bis max. 1,60 m Höhe mit 10 cm Abstand zum Boden zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen