Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Brucker, GR Eck
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.10.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ eingestuften Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
Die Schwarznuss weist eine stark verminderte Vitalität aufgrund der fortgeschrittenen Fäule und des Pilzbefalls auf. Zudem verursacht die unmittelbare Nähe der Schwarznuss zum Gebäude einen Schimmelbefall innerhalb des Hauses. Einer Fällung wird aus den genannten Gründen zugestimmt. Die Schwarznuss ist 1:1 durch einen heimischen Baum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in max. drei Metern Entfernung vom ursprünglichen Standort zu ersetzen.