Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung einer flachen, unbegrünten Betonraumzelle für ein Heizhaus und ein Pelletlager mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 26.10.2021 wird befristet auf 5 Jahre mit der Maßgabe, dass die Betonraumzelle begrünt oder mit Holz verschalt wird, zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 184 / Gauting.
Die erforderlichen Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 BauGB werden für das Längen/Breitenverhältnis und für die abweichende Dachform befürwortet, da es sich um eine Interimsversorgung für die Handwerkerschaft für 5 Jahre handelt.
Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Begrünung wird nicht befürwortet. Die Betonraumzelle ist von allen Seiten zu begrünen oder mit Holzelementen zu verschalen.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.