Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architekten Hartmut Mauer,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.07.2021,
gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das
gemeindliche Einvernehmen erklärt:
Frage 2:
Ist die geplante Lage auf dem Grundstück planungsrechtlich zulässig?
Ja
Frage 3:
Kann eine Befreiung für den Stellplatz im Bereich der TG in Aussicht gestellt werden?
Ja
Frage 4:
Kann eine Befreiung von der Aufstellfläche Feuerwehr in Aussicht gestellt werden? Es soll eine 3 m breite Zufahrt der Grundstücke im Norden ausgeführt werden. Ein Durchgang zur Südseite (ca. 1,25 m Breite soll vorgesehen werden). Ist eine Aufstellfläche für Feuerwehr für ein Doppelhaus (Höhe des obersten Bodens für Wohnen ca. 6,30 m) und ein Einfamilienhaus tatsächlich erforderlich?
Ja, eine Befreiung kann in Aussicht gestellt
werden.