GR Ebner kommt während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes um 19.25 Uhr in den Sitzungssaal. Er ist bei den ersten beiden Abstimmungen nicht anwesend.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt fest, dass die Einladung zur 27. Sitzung des Gemeinderats am 22.02.2022 ordnungsgemäß erfolgt ist.

 

Sie teilt mit, dass der Dringlichkeitsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.02.2022 auf „Beanstandung der Rodungen im Bereich Eisenbahnüberführung Königswiesen“ nicht auf die Tagesordnung genommen worden sei. Als Gründe führt sie an, dass

 

-       die Dringlichkeit nicht gegeben sei, da die Gemeinde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens beteiligt war und hierzu in 3 Sitzungen des Bauausschusses (17.10.2017, 23.07.2019 und 06.07.2021) entsprechende Beschlüsse vorliegen.

Im Planfeststellungsverfahren sei u.a. auch der Umgang mit Gehölzen und Ersatzpflanzungen festgelegt.

-       eine Beanstandung keine Rechtsfolgen auslöse, da die Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses dem Verwaltungsgericht obliege.

 

GR Dr. Ilg sieht den Antrag als dringlich an, da die Rodung auch gemeindeeigene Grundstücke betreffe und hierüber kein Zustimmungsbeschluss durch das Gremium vorliege.

 

Die 1. Bürgermeisterin betont nochmals, dass die Zuständigkeit der Baumaßnahme nicht bei der Gemeinde, sondern bei der Bahn liege.

 

GR Platzer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf eine 3-minütige Unterbrechung der Sitzung zur Beratung innerhalb der Fraktionen.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Sitzungsunterbrechung zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Sitzung für 3 Minuten zu unterbrechen.

 

Ja 27  Nein 0

 

Nach Wiederaufnahme der Sitzung führt die 1. Bürgermeisterin aus, dass der Antrag nicht auf die Tagesordnung zu nehmen sei, da gem. Geschäftsordnung § 26 Abs. 2, Ziffern 1 und 2 nicht zutreffen. Sie verliest hierzu die entsprechenden Textstellen.

 

Nachdem weitere Mitglieder die Behandlung des Themas als dringlich erachten, stellt die 1. Bürgermeisterin die Aufnahme des Antrags auf die Tagesordnung zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den Antrag gem. Art. 26 Abs. 2 Ziffer 1 auf die Tagesordnung zu nehmen.

Ja 17  Nein 10

 

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass sie im Falle der Zustimmung des Antrags den Beschluss beanstanden und der Rechtsaufsicht zur Beurteilung vorlegen werde.

 

Hinterfragt wird, ob die Rodungsmaßnahmen auf Oktober 2022 verschoben werden können.

Frau Bruns erläutert, dass die Sparten Gas, Wasser und Strom in der Unterführung verlaufen. Erst wenn die Verlegung der Sparten erfolgt ist, sei Baufreiheit gegeben.

 

GR Vilgertshofer stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung, die Behandlung des Dringlichkeitsantrags am Ende der öffentlichen Sitzung zu behandeln, um die Möglichkeit zu haben, den Planfeststellungsbeschluss nochmals einzusehen.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Geschäftsordnungsantrag von GR Vilgertshofer zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, die Behandlung des Dringlichkeitsantrags an das Ende der öffentlichen Sitzung zu verschieben.

 

Ja 25  Nein 3