1.         Belegungsrechte der Gemeinde für Wohnungen im Gebäudekomplex Sontowski Bahnhofstr / Bahnhofplatz

 

GR Brucker äußert, dass die Gemeinde darauf verzichtet, ihr Belegungsrecht für Wohnungen im Gebäudekomplex Sontowski Bahnhofstr / Bahnhofplatz wahrzunehmen, während eine größere Zahl an Wohnungssuchenden im Gemeindegebiet gemeldet ist. Die Erste Bürgermeisterin erläutert, dass der Bauträger Sontowski für das gesamte Baurecht auf diesem Areal einen angemessenen Kaufpreis gezahlt hat. Sontowski hat im Zuge des Grundstückskaufgeschäfts angeboten, sich zu verpflichten, eine Miete unterhalb des ortsüblichen Mietpreises für die künftigen Wohnungen zu verlangen. Zum Zeitpunkt dieser Regelung war jedoch der Zuschnitt der Wohnungen noch nicht konkretisiert. Die Erste Bürgermeisterin erklärt weiter, dass die Gemeinde bei einem Mietpreis von 11,50 Euro /qm dann keine Interessenten für zwei dieser Wohnungen gefunden hat. Die Wohnungen, die der Verband Wohnen im Bestand hat, werden dagegen zu einem Mietpreis von ca. 10,00 Euro / qm angeboten.