Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architektin Valerie Kubierschky, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.11.2021, wurde am 13.12.2021 auf dem Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.