Sitzung: 21.12.2021 BA/021/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0292/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Moser, GRin Derksen, GR Eck
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt
Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0292) zur
Abwägung der Anregungen aus der erneuten öffentlichen Auslegung des
Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an
der Buchendorfer Straße 27. Die Begründung ist Bestandteil der
Beschlussfassung.
2. Der Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer
Straße 27 in der Fassung vom 27.07.2021, der einschließlich Begründung der
Beschlussvorlage Ö 0292 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
3. Zur
Kenntnis genommen bzw. berücksichtigt bzw. teilweise berücksichtigt werden die
Stellungnahmen der nachfolgend aufgeführten Träger öffentlicher Belange im
Rahmen der erneuten Beteiligung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 3
BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING
für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907 an der Buchendorfer Straße 27,
entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung in dieser Beschlussvorlage:
2.1 Wasserwirtschaftsamt Weilheim.
2.2 Landratsamt Starnberg, Kreisbauamt
2.3 Kreisbrandinspektion
Starnberg
2.4 Landratsamt Starnberg, Untere
Immissionsschutzbehörde
2.5 Landratsamt Starnberg, Untere
Naturschutzbehörde
2.6 SWM Infrastruktur GmbH & Co KG
2.7 Vodafone Kabel Deutschland GmbH
2.8 Deutsche Telekom Technik GmbH
2.9 Gemeinde Gauting, FB Naturschutz, öffentliche
Grünflächen
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen
durchzuführen.
5. Die
Verwaltung wird beauftragt, dem entsprechend den Abwägungsbeschlüssen
überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-8/GAUTING für den Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 907
an der Buchendorfer Straße 27 einschließlich Begründung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich auszulegen. Es wird bestimmt,
dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben
werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wird auf
zwei Wochen verkürzt.