Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Einkürzung einer Buche der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 29.11.2021, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Einkürzung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 / Gauting.

 

Es wurde ein umfassendes Gutachten vorgelegt, welches belegt, dass die Rotbuche bereits eine verminderte Vitalität und eine beginnende Fäulnis aufweist. Diese Schädigungen führen zu einer eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes, so dass hier ein Kronenrückschnitt von 2 - 3 m nötig ist, um diese wiederherzustellen. Dem Rückschnitt wird in Folge dessen zugestimmt.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.