Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Einkürzung einer Buche der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde
vom 29.11.2021, wird zustimmend Kenntnis
genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Einkürzung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 127 / Gauting.
Es wurde ein umfassendes Gutachten vorgelegt, welches belegt, dass die Rotbuche bereits eine verminderte Vitalität und eine beginnende Fäulnis aufweist. Diese Schädigungen führen zu einer eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes, so dass hier ein Kronenrückschnitt von 2 - 3 m nötig ist, um diese wiederherzustellen. Dem Rückschnitt wird in Folge dessen zugestimmt.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.