Sitzung: 21.12.2021 BA/021/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: Ö/0315/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GRin Derksen, GR Brucker
Beschluss:
1.
Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0315) vom 10.12.2021 zur Verlängerung der Veränderungssperre innerhalb des
Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3/OBERBRUNN
für einen Teilbereich westlich der Landstraße.
2. Die
Gemeinde erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert
durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m. Art. 23 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt
geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) eine Satzung über
die Verlängerung der Veränderungssperre für die Fl.Nr. 45/1 im in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplan Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der
Landstraße mit folgendem Inhalt:
Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Fl.Nr. 45/1
im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3/OBERBRUNN
für einen Teilbereich westlich der Landstraße
§ 1
Gegenstand
der Satzung
Die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 23.01.2020 in Kraft getretene
Veränderungssperre für das Grundstück Fl.Nr. 45/1 im Gebiet des in Aufstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der
Landstraße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
§ 2
Inkrafttreten
und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach
einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.