Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GRin Derksen, GR Brucker


Beschluss:

 

1.            Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0315) vom 10.12.2021 zur Verlängerung der Veränderungssperre innerhalb des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3/OBER­BRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße.

 

2.         Die Gemeinde erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147) i.V.m. Art. 23 der Ge­meindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 09.03.2021 (GVBl. S. 74) eine Satzung über die Verlängerung der Ver­änderungssperre für die Fl.Nr. 45/1 im in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße mit folgendem Inhalt:

 

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Grundstück Fl.Nr. 45/1 im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße

 

§ 1

 

Gegenstand der Satzung

 

Die mit ortsüblicher Bekanntmachung am 23.01.2020 in Kraft getretene Veränderungs­sperre für das Grundstück Fl.Nr. 45/1 im Gebiet des in Aufstellung befindlichen Be­bauungsplans Nr. 3/OBERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Landstraße wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.

 

§ 2

 

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach einem Jahr bzw. mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.