Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Konrad Hisdorf, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.01.2022, wurde am 14.01.2022 im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.