Sitzung: 08.02.2022 BA/023/XV.WP
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des
Architekten Konrad Hisdorf, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.01.2022, wurde am 14.01.2022 im Büroweg
erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein
Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.