Sitzung: 22.02.2022 GR/027/XV.WP
Vorlage: Ö/0322/XV.WP
Während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes tritt GRin Wechtl um 20.25 Uhr der Sitzung bei.
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sie weist darauf hin, dass die Haushaltsreden jeweils auf 5 Minuten – wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats vereinbart – begrenzt werden.
Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin und der Fraktionen:
CSU (GR Platzer),
Bündnis 90/Die Grünen (GR Rindermann),
MfG (GR Mc Fadden),
FDP (GRin Hundesrügge),
MiFü82131 (GR Dr. Sklarek),
UBG (GR Dr. Albath) und
SPD (GR Brucker)
Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass die Haushaltsreden zur Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde eingereicht werden können.
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0322) für den Haushalt 2022 mit Finanzplan 2023 bis 2025, dem Stellenplan für 2022 und allen weiteren Anlagen sowie den hierzu während der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss erfolgten Änderungen gem. vorliegender Änderungsliste vom 27.01.2022 und den in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen.
2. 2.1. Der Gemeinderat beschließt den
Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen,
gem. Art. 63 ff der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das
Haushaltsjahr 2022 in der
folgenden Fassung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Gauting (Landkreis
Starnberg) für das Haushaltsjahr 2022.
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die
Gemeinde Gauting folgende Haushaltssatzung.
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er
schließt ab
1.
im Verwaltungshaushalt mit
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den Einnahmen und Ausgaben von |
49.227.800 € |
2. und im
Vermögenshaushalt mit
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den Einnahmen und Ausgaben von |
14.661.800 € |
§ 2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren
werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(A) |
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300 v.H. |
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b) für die Grundstücke (B) |
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360 v.H. |
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2. |
Gewerbesteuer |
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330 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf
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4.000.000 € |
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
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Gauting,
den xx.xx.2022 |
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Gemeinde
Gauting |
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Dr.
Brigitte Kössinger |
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Erste Bürgermeisterin |
Abstimmungsergebnis: Ja 23
Nein 6
2.2. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24
KommHV-K zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre
2023 bis 2025, entsprechend dem Entwurfsstand, einschließlich der hierzu
während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Änderungsliste
vom 27.01.2022.
Abstimmungsergebnis:
Ja 19 Nein 10