Während der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes tritt GRin Wechtl um 20.25 Uhr der Sitzung bei.

 

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Sie weist darauf hin, dass die Haushaltsreden jeweils auf 5 Minuten – wie in der letzten Sitzung des Gemeinderats vereinbart – begrenzt werden.

 

Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin und der Fraktionen:

CSU (GR Platzer),

Bündnis 90/Die Grünen (GR Rindermann),

MfG (GR Mc Fadden),

FDP (GRin Hundesrügge),

MiFü82131 (GR Dr. Sklarek),

UBG (GR Dr. Albath) und

SPD (GR Brucker)

 

Die 1. Bürgermeisterin teilt mit, dass die Haushaltsreden zur Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde eingereicht werden können.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0322) für den Haushalt 2022 mit Finanzplan 2023 bis 2025, dem Stellenplan für 2022 und allen weiteren Anlagen sowie den hierzu während der Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss erfolgten Änderungen gem. vorliegender Änderungsliste vom 27.01.2022 und den in der heutigen Sitzung vorgenommenen Änderungen.

 

2.         2.1. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen,
            gem. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das
            Haushaltsjahr 2022 in der folgenden Fassung:


Haushaltssatzung

 

 

Haushaltssatzung der Gemeinde Gauting (Landkreis Starnberg) für das Haushaltsjahr 2022.

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Gauting folgende Haushaltssatzung.

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

 

 

1.    im Verwaltungshaushalt mit

 

 

den Einnahmen und Ausgaben von

49.227.800 

 

2.   und im Vermögenshaushalt mit

 

 

den Einnahmen und Ausgaben von

14.661.800 

 

 

 

§ 2

 

 

 

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

 

 

 

§ 3

 

 

 

Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt.

 

 

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

 

 

 

1.

Grundsteuer

 

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 

300 v.H.

 

b) für die Grundstücke (B)

 

360 v.H.

 

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

 

330 v.H.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf

 

 

 

4.000.000 

 

 

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

 

 

 

 

Gauting, den xx.xx.2022

 

Gemeinde Gauting

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dr. Brigitte Kössinger

 

 

Erste Bürgermeisterin

 

 

Abstimmungsergebnis:       Ja 23  Nein 6


2.2. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre 2023 bis 2025, entsprechend dem Entwurfsstand, einschließlich der hierzu während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Änderungsliste vom 27.01.2022.


Abstimmungsergebnis:       Ja 19  Nein 10