Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck, GR Brucker, GR Berchtold, GR Deschler, GRin Derksen


Beschluss:

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architektin Marit Keidel, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.01.2022, wird erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

 

Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 184 / Gauting

 

Einfriedungen sind bis max. 1,60 m Höhe mit 10 cm Abstand zum Boden zulässig.

 

 

Stellungnahme Umwelt:

 

Gemäß den Ziffern C5.3.2 und C5.4 des Bebauungsplanes 184/Gauting sind im Bereich der inneren Durchgrünung je angefangene 15 lfm ein heimischer, standortgerechter Laubbaum sowie 2 heimische, standortgerechte Laubsträucher mit 5 Trieben, Höhe 100-150 zu pflanzen. Die Anzahl der Bäume und Sträucher entspricht den Vorgaben, allerdings sind die vier Obstbäume durch heimische, standortgerechte Laubbäume und die drei Ribes nigrum durch heimische, standortgerechte Laubsträucher zu ersetzen.

 

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen