Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck, GR Brucker, GR Berchtold, GR Deschler, GRin Derksen
Beschluss:
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architektin Marit Keidel, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.01.2022, wird erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO ein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.
Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 184 / Gauting
Einfriedungen sind
bis max. 1,60 m Höhe mit 10 cm Abstand zum Boden zulässig.
Stellungnahme Umwelt:
Gemäß den Ziffern C5.3.2 und C5.4 des Bebauungsplanes 184/Gauting sind im Bereich der inneren Durchgrünung je angefangene 15 lfm ein heimischer, standortgerechter Laubbaum sowie 2 heimische, standortgerechte Laubsträucher mit 5 Trieben, Höhe 100-150 zu pflanzen. Die Anzahl der Bäume und Sträucher entspricht den Vorgaben, allerdings sind die vier Obstbäume durch heimische, standortgerechte Laubbäume und die drei Ribes nigrum durch heimische, standortgerechte Laubsträucher zu ersetzen.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen
sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des
Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter
sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin
abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet
werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt:
-
zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine
insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
-
die
Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen