Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen der brüderl Architektur GmbH,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.01.2022,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der GR nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 161 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da diese Überschreitung
bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans (22.05.2007) bestanden hat.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Stellungnahme Umwelt:
Vor Beginn der Bauarbeiten ist zu prüfen, ob
Gebäudebrüter (Vögel, Fledermäuse etc.) durch das Vorhaben betroffen sind.
Sollte ein Gebäudebrütervorkommen bekannt sein oder werden, ist eine
entsprechende artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung einzuholen.
Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und
Sträuchern des eigenen Grundstücks, aber auch der Nachbargrundstücke sind die
einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von
Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt
anzuwenden.
Eine Beseitigung
von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt
werden.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe, lebende Hecken
bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung eine Begrünung vorzusehen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen