Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architekten   Lugauer/Bachmaier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.12.2021, wurde am 26.01.2022 im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.