Sitzung: 08.02.2022 BA/023/XV.WP
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der Architekten Lugauer/Bachmaier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.12.2021, wurde am 26.01.2022 im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.