Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache Ö 0326) vom 19.01.2022 zur Abwägung der Anregungen aus der nochmaligen erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 192/GAUTING für ein Teil­gebiet westlich der Hangstraße. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

2.         Die Anregung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird, wie in der Begrün­dung dargestellt, zur Kenntnis genommen.

 

3.         Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Anregungen vorgetragen.

 

4.         Der Bebauungsplan Nr. 192/GAUTING für ein Teilgebiet westlich der Hangstraße wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung des heutigen Beschlusses als Satzung be­schlossen.

 

5.         Dieser Beschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und da­mit der Bebauungsplan in Kraft zu setzen.