Nachtrag: 27.01.2022

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass das Landratsamt gebeten habe, mit dem Betreiber des Café Paletti Kontakt aufzunehmen, um ihn frühzeitig über die rechtlichen Gegebenheiten aufzuklären.

Sie weist darauf hin, dass die Betreiber eine baurechtliche und gaststättenrechtliche Genehmigung vom Landratsamt einholen müssen, um den Betrieb des Cafés aufzunehmen.

Eine vorübergehende gaststättenrechtliche Genehmigung gem. § 12 Gaststättenrecht (w.z.B. für das Kult oder für einmalige Veranstaltungen von Vereinen anwendbar) sei nicht möglich, da das Café über mehrere Monate betrieben werde.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt zustimmend Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0327) und dem Sachvortrag der Ersten Bürgermeisterin.