Sitzung: 08.02.2022 BA/023/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0329/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Eck, GR Moser, GRin Klinger, GR Jaquet, GR
Berchtold
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss
nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0329) vom
02.02.2022.
2.
Der Bauausschuss
fasst folgenden Beschluss:
Die Gemeinde
Gauting gibt im Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms
Bayern folgende Stellungnahme ab:
2.1
Zu 3.1.1 Integrierte
Siedlungsentwicklung, hier:
„(G) Die
Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie für
Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen soll abgestimmt erfolgen. Auf der
Grundlage interkommunaler Entwicklungskonzepte kann ein Ausgleich zwischen
Gemeinden stattfinden.“
Stellungnahme
Gemeinde Gauting:
Der Grundsatz der
abgestimmten Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie
für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen ist stark von bestehenden
Siedlungsstrukturen und der räumlichen Lage von Flächen, die für eine künftige
Siedlungsentwicklung der Kommune generell in Betracht kommen, abhängig. Die
Vorgabe im LEP, dass die Ausweisung neuer gewerblicher Siedlungsflächen in
Abstimmung mit dem Bedarf an Wohnsiedlungsflächen erfolgen soll, benachteiligt
Kommunen wie Gauting, die sich in der Vergangenheit hauptsächlich auf die
Entwicklung von Wohnbauflächen konzentriert haben und aktuell für sich starken
Nachholbedarf an der Entwicklung von neuen gewerblichen Siedlungsflächen sehen.
Es muss daher im LEP eine Regelung getroffen werden, nach der diesen Kommunen,
die bereits in größerem Umfang durch Wohnsiedlungsflächen geprägt sind, die
Möglichkeit eröffnet wird, sich künftig auch stärker gewerblich zu entwickeln.
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2.2
Zu 3.1.3 Abgestimmte
Siedlungs- und Freiflächenentwicklung, hier:
„(G) Auf die
Freihaltung geeigneter, gliedernder Freiflächen und Landschaftsräume zum Erhalt
der Biodiversität, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhöhung der
Lebensqualität, insbesondere in den stärker verdichteten Bereichen von Städten
und Gemeinden, soll in der kommunalen Siedlungsentwicklung hingewirkt werden.“
Stellungnahme
Gemeinde Gauting:
Weite Teile des
Gemeindegebiets Gauting sind im Sinne der in dem oben aufgeführten Grundsatz
getroffenen Maßgaben auf der Ebene des Regionalplans bereits als Regionaler
Grünzug ausgewiesen. Dies führt zu gravierenden Nachteilen in der
Ortsentwicklung, da die Gemeinde für die betreffenden Bereiche faktisch in der
Ausübung ihrer Planungshoheit eingeschränkt ist. Es muss daher in diesem
Grundsatz zusätzlich aufgenommen werden, dass dabei die Kommunen ein
Mitentscheidungsrecht hinsichtlich der Freihaltung geeigneter, gliedernder
Freiflächen und Landschaftsräume erhalten.
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2.3 Zu 3.3
Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot:
Stellungnahme
Gemeinde Gauting:
Kommunen, die
aufgrund ihrer örtlichen Siedlungsstruktur über keine geeigneten
Siedlungsflächen im Sinne des Anbindegebots verfügen, um neue Siedlungsflächen
ausweisen zu können, werden dadurch gegenüber den übrigen Kommunen klar
benachteiligt. Es muss im LEP eine zusätzliche Ausnahme-Regelung getroffen
werden, nach der es Kommunen ermöglicht wird, neue Siedlungsflächen
auszuweisen, wenn aufgrund der örtlichen Siedlungsstruktur angebundene Standorte im Gemeindegebiet nicht vorhanden
sind.
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2.4 Zu 4.4 Radverkehr, hier:
„(G) Der
Alltagsradverkehr im überörtlichen Netz soll möglichst auf baulich getrennten
Radwegen geführt werden.“
Stellungnahme
Gemeinde Gauting:
Der Grundsatz,
dass der Alltagsradverkehr im überörtlichen Netz möglichst auf baulich getrennten
Radwegen geführt werden soll, führt zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen
bei den betreffenden Projekten. Daher sollte dieser Grundsatz ganz wegfallen;
stattdessen sollten die Kommunen aufgrund der jeweiligen spezifischen örtlichen
Verhältnisse selbst die Entscheidungsfreiheit über die angemessene Ausführung
von Radwegen im überörtlichen Netz haben.
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2.5 Zu 6.2.3
Photovoltaik, hier:
„(G) Im
notwendigen Maße soll auf die Nutzung von Flächen für
Freiflächen-Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten
hingewirkt werden.“
Stellungnahme
Gemeinde Gauting:
Angesichts der
Herausforderungen der Energiewende und der Anforderungen an eine
verbrauchernahe Energieversorgung ist der neu in das LEP aufgenommene
Grundsatz, dass auf die Nutzung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten hingewirkt werden soll, nicht
zielführend. Es muss stattdessen durch das LEP ermöglicht werden, dass die
Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen
allgemein im orts- und landschaftsbildverträglichen Umfang zulässig ist.