Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Eck, GR Moser, GRin Klinger, GR Jaquet, GR Berchtold

 


Beschluss:

 

1.            Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0329) vom 02.02.2022.

 

2.            Der Bauausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Gemeinde Gauting gibt im Verfahren zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern folgende Stellungnahme ab:

 

2.1      Zu 3.1.1 Integrierte Siedlungsentwicklung, hier:

„(G) Die Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen soll abgestimmt erfolgen. Auf der Grundlage interkommunaler Entwicklungskonzepte kann ein Ausgleich zwischen Gemeinden stattfinden.“

 

Stellungnahme Gemeinde Gauting:

Der Grundsatz der abgestimmten Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke sowie für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen ist stark von bestehenden Siedlungsstrukturen und der räumlichen Lage von Flächen, die für eine künftige Siedlungsentwicklung der Kommune generell in Betracht kommen, abhängig. Die Vorgabe im LEP, dass die Ausweisung neuer gewerblicher Siedlungsflächen in Abstimmung mit dem Bedarf an Wohnsiedlungsflächen erfolgen soll, benachteiligt Kommunen wie Gauting, die sich in der Vergangenheit hauptsächlich auf die Entwicklung von Wohnbauflächen konzentriert haben und aktuell für sich starken Nachholbedarf an der Entwicklung von neuen gewerblichen Siedlungsflächen sehen. Es muss daher im LEP eine Regelung getroffen werden, nach der diesen Kommunen, die bereits in größerem Umfang durch Wohnsiedlungsflächen geprägt sind, die Möglichkeit eröffnet wird, sich künftig auch stärker gewerblich zu entwickeln.

8 : 5

 

2.2      Zu 3.1.3 Abgestimmte Siedlungs- und Freiflächenentwicklung, hier:

„(G) Auf die Freihaltung geeigneter, gliedernder Freiflächen und Landschaftsräume zum Erhalt der Biodiversität, zur Anpassung an den Klimawandel und zur Erhöhung der Lebensqualität, insbesondere in den stärker verdichteten Bereichen von Städten und Gemeinden, soll in der kommunalen Siedlungsentwicklung hingewirkt werden.“

 

Stellungnahme Gemeinde Gauting:

Weite Teile des Gemeindegebiets Gauting sind im Sinne der in dem oben aufgeführten Grundsatz getroffenen Maßgaben auf der Ebene des Regionalplans bereits als Regionaler Grünzug ausgewiesen. Dies führt zu gravierenden Nachteilen in der Ortsentwicklung, da die Gemeinde für die betreffenden Bereiche faktisch in der Ausübung ihrer Planungshoheit eingeschränkt ist. Es muss daher in diesem Grundsatz zusätzlich aufgenommen werden, dass dabei die Kommunen ein Mitentscheidungsrecht hinsichtlich der Freihaltung geeigneter, gliedernder Freiflächen und Landschaftsräume erhalten.

9 : 4

 

2.3      Zu 3.3 Vermeidung von Zersiedelung – Anbindegebot:

 

Stellungnahme Gemeinde Gauting:

Kommunen, die aufgrund ihrer örtlichen Siedlungsstruktur über keine geeigneten Siedlungsflächen im Sinne des Anbindegebots verfügen, um neue Siedlungsflächen ausweisen zu können, werden dadurch gegenüber den übrigen Kommunen klar benachteiligt. Es muss im LEP eine zusätzliche Ausnahme-Regelung getroffen werden, nach der es Kommunen ermöglicht wird, neue Siedlungsflächen auszuweisen, wenn aufgrund der örtlichen Siedlungsstruktur angebundene Standorte im Gemeindegebiet nicht vorhanden sind.

8 : 5

 

2.4      Zu 4.4 Radverkehr, hier:

„(G) Der Alltagsradverkehr im überörtlichen Netz soll möglichst auf baulich getrennten Radwegen geführt werden.“

 

Stellungnahme Gemeinde Gauting:

Der Grundsatz, dass der Alltagsradverkehr im überörtlichen Netz möglichst auf baulich getrennten Radwegen geführt werden soll, führt zu erheblichen Mehrkosten für die Kommunen bei den betreffenden Projekten. Daher sollte dieser Grundsatz ganz wegfallen; stattdessen sollten die Kommunen aufgrund der jeweiligen spezifischen örtlichen Verhältnisse selbst die Entscheidungsfreiheit über die angemessene Ausführung von Radwegen im überörtlichen Netz haben.

13 : 0

 

2.5      Zu 6.2.3 Photovoltaik, hier:

„(G) Im notwendigen Maße soll auf die Nutzung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten hingewirkt werden.“

 

Stellungnahme Gemeinde Gauting:

Angesichts der Herausforderungen der Energiewende und der Anforderungen an eine verbrauchernahe Energieversorgung ist der neu in das LEP aufgenommene Grundsatz, dass auf die Nutzung von Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten hingewirkt werden soll, nicht zielführend. Es muss stattdessen durch das LEP ermöglicht werden, dass die Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen allgemein im orts- und landschaftsbildverträglichen Umfang zulässig ist.