Sitzung: 15.02.2022 HFA/023/XV.WP
Vorlage: Ö/0331/XV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Herr Hagl
Die Ergebnisse der Prüf-/Arbeitsaufträge – wie in der Beschlussvorlage aufgeführt – werden nochmals einzeln kurz vorgestellt.
Zum Thema Bedarfsanalyse für eine 3-fach Turnhalle für das OvTG, verliest Herr Hagl die von der Schulleitung abgegebene umfangreiche Begründung zur Notwendigkeit eines Neubaus. Hierin wird u.a. ausgeführt, dass es mit der vorhandenen Turnhalle nicht möglich sei, den Sportunterricht für 1.100 Schüler zu gestalten. Die zeitliche Kapazität werde weitaus überschritten, sodass es notwendig sei, Belegungszeiten der Sporthallen Mittelschule und Realschule mit in Anspruch zu nehmen. Aufgrund des Eigenbedarfs der beiden Schulen gestalte sich die zeitliche Belegung für das OvTG sehr schwierig. Auf manche Sportarten müsse gänzlich verzichtet werden.
Im Vorfeld der Behandlung des Antrags der SPD in der kommenden Sitzung des Gemeinderats teilt Herr Hagl mit, dass die Verwaltung eine Stellungnahme der Rechtsaufsicht zum Thema „vorsorgliche Kreditaufnahme für die kommenden Finanzplanungsjahre“ angefordert habe.
Nachfolgende Stellungnahme der Kommunalaufsicht wird verlesen.
„Eine „vorsorgliche“ Kreditaufnahme ist rechtlich nicht zulässig. Nach
Art. 63 Abs. 2 Ziffer 2 GO enthält die Haushaltssatzung den Gesamtbetrag der
vorgesehenen Kreditaufnahmen für das Haushaltsjahr. Die Haushaltssatzung tritt
jeweils mit Beginn des Haushaltsjahres in Kraft und gilt für das Haushaltsjahr.
Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr (Art. 63 Abs. 3 und 4 GO). Allein dieses
schließt eine Genehmigung von „vorsorglichen“ Kreditaufnahmen für künftige
Jahre aus.
Zudem teilten wir der Gemeinde Gauting im vergangenen Jahr bereits mit,
dass mangels freier Finanzspanne die Ausgaben von rd. 9,5 Mio. € für die
seinerzeit geplanten Investitionen vollumfänglich aus den sonstigen Einnahmen
gedeckt werden müssen. Die Kostendeckung sollte neben Zuweisungen und
Zuschüssen unter anderem aus Grundstücksveräußerungen erfolgen. Aufgrund der
vorgelegten Zahlen haben wir diese Einnahmen als zwingend erforderlich
angesehen. Das gleiche galt für die Finanzplanungsjahre 2022 bis 2024. Diese
Einnahmen wurden für den Haushaltsausgleich als zwingend erforderlich
beurteilt. Sollte sich die Haushaltssituation für 2022 nicht grundlegend
geändert haben, sehen wir diese Einnahmen auch weiterhin als erforderlich an.“
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der
Verwaltung (Ö 0331).
Kenntnis genommen