Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes verlässt GRin Franke um 21.20 Uhr die Sitzung.
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
- Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0335/XV.WP.
- Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Gemeinnützigkeitssatzung (§5) rückwirkend zum 24.04.2018 wie folgt:
Aufgrund
der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern
(GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des
Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, erlässt die
Gemeinde Gauting folgende
- Änderung der Satzung über die Gemeinnützigkeit des
Sommerbades als steuerbegünstigter Betrieb gewerblicher Art (BgA
Schwimmbad) der Gemeinde Gauting als juristische Person des
öffentlichen Rechts
§ 1
Änderung des §5 der Satzung
§5 Auflösung,
Aufhebung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhält folgenden Wortlaut:
Bei Auflösung oder
Aufhebung des Sommerbades oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das
Vermögen des BgA an die Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für
gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 2
Inkrafttreten und Rückwirkung
(1)
Der Wortlaut des §5 gemäß §1 der 1. Änderung der
Satzung über die Gemeinnützigkeit des Sommerbades als steuerbegünstigter
Betrieb gewerblicher Art (BgA Schwimmbad) der Gemeinde Gauting als juristische
Person des öffentlichen Rechts tritt rückwirkend zum 24.04.2018 in Kraft.
Gauting, den ……………
Dr. Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin