Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes verlässt GRin Franke um 21.20 Uhr die Sitzung.

 

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Vorlage Ö/0335/XV.WP.
  2. Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Gemeinnützigkeitssatzung (§5) rückwirkend zum 24.04.2018 wie folgt:

 

Aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. März 2021 (GVBl. S. 74) geändert worden ist, erlässt die Gemeinde Gauting folgende

 

 

  1. Änderung der Satzung über die Gemeinnützigkeit des Sommerbades als steuerbegünstigter Betrieb gewerblicher Art (BgA Schwimmbad) der Gemeinde Gauting als juristische Person des öffentlichen Rechts

 

 

 

§ 1

Änderung des §5 der Satzung

§5 Auflösung, Aufhebung oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke erhält folgenden Wortlaut:

Bei Auflösung oder Aufhebung des Sommerbades oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des BgA an die Gemeinde, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 2

Inkrafttreten und Rückwirkung

(1)  Der Wortlaut des §5 gemäß §1 der 1. Änderung der Satzung über die Gemeinnützigkeit des Sommerbades als steuerbegünstigter Betrieb gewerblicher Art (BgA Schwimmbad) der Gemeinde Gauting als juristische Person des öffentlichen Rechts tritt rückwirkend zum 24.04.2018 in Kraft.

 

 

 

Gauting, den ……………

 

 

 

 

Dr. Brigitte Kössinger

Erste Bürgermeisterin