Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Giacomo Nüsslein, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.01.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erklärt.
Die Erschließung
ist nicht gesichert (fehlendes Leitungsrecht).
Das Vorhaben fügt
sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Stellungnahme Umwelt:
An das Grundstück mit der Flurnummer 1081/1 Gem. Gauting grenzt westlich und nördlich ein dichter Gehölzbestand an. Dieser ist biotopkartiert und im Landschaftsschutzgebiet aufgenommen. Bei den Bauarbeiten ist ein entsprechender Schutzabstand einzuhalten, die Flächen dürfen nicht als Lagerflächen herangezogen werden.
Mit dem Freiflächengestaltungsplan besteht Einverständnis.
Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und
Sträuchern des eigenen Grundstücks, aber auch der Nachbargrundstücke sind die
einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und
Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von
Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt
anzuwenden.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage
und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung
vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen