Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0212) zur Abwägung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING für einen Teilbereich zwischen den Straßen Obertaxetweg, Buchendorfer Straße, Sultanshöhe und Am Buchet. Die Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING in der Fassung vom 09.11.2021, der einschließlich Begründung der Beschlussvorlage Ö 0317 beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.

 

  1. Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit sind, wie in der Begründung dargestellt, keine vorgebracht worden.

 

  1. Die von Seiten der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 46-7/GAUTING für einen Teilbereich zwischen den Straßen Obertaxetweg, Buchendorfer Straße, Sultanshöhe und Am Buchet werden entsprechend den Ausführungen in der Begründung dieser Beschlussvorlage berücksichtigt

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 46-7/GAUTING für einen Teilbereich zwischen den Straßen Obertaxetweg, Buchendorfer Straße, Sultanshöhe und Am Buchet ist einschließlich seiner Begründung mit den heute beschlossenen Änderungen gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden. Gleichzeitig wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.