Sitzung: 08.03.2022 BA/024/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0317/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der
Verwaltung (Drucksache Ö 0212) zur Abwägung der Anregungen aus der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING für einen Teilbereich zwischen den Straßen
Obertaxetweg, Buchendorfer Straße, Sultanshöhe und Am Buchet. Die
Begründung ist Bestandteil der Beschlussfassung.
- Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 46-7/GAUTING in der Fassung vom
09.11.2021, der einschließlich Begründung der Beschlussvorlage Ö 0317
beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
- Anregungen von Seiten der Öffentlichkeit sind, wie in der
Begründung dargestellt, keine vorgebracht worden.
- Die von Seiten der Behörden bzw. sonstiger Träger öffentlicher
Belange vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 46-7/GAUTING
für einen Teilbereich zwischen den Straßen
Obertaxetweg, Buchendorfer Straße, Sultanshöhe und Am Buchet werden
entsprechend den Ausführungen in der Begründung dieser Beschlussvorlage
berücksichtigt
5.
Die Verwaltung wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und
Ergänzungen vorzunehmen.
- Der Bebauungsplan Nr. 46-7/GAUTING für einen Teilbereich zwischen den Straßen
Obertaxetweg, Buchendorfer Straße, Sultanshöhe und Am Buchet ist
einschließlich seiner Begründung mit den heute beschlossenen Änderungen
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) erneut
öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und der
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen. Die Dauer
der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen
verkürzt werden. Gleichzeitig wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu
den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.