Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

Wortmeldung: GRin Wenzel


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung von zwei Terrassen mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.02.2022 wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung der Terrassen, teilweise außerhalb des Bauraumes, nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 149 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und die Terrassen städtebaulich nicht in Erscheinung treten.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.