Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Wortmeldung: GRin Wenzel
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zur Errichtung von zwei Terrassen mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.02.2022 wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Errichtung der Terrassen, teilweise außerhalb des Bauraumes,
nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 149
/ Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet, da die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden und die Terrassen städtebaulich nicht in
Erscheinung treten.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.