Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Vladislav Ahmakov, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 04.02.2022, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt.

 

1.    Welche der beiden Varianten wird bauordnungstechnisch zugelassen?

 

Bauplanungsrechtlich wird für beide Varianten das Einvernehmen erklärt.

 

 

Die Vorhaben entsprechen wegen Überschreitung der Grundfläche 1 und Unterschreitung der Dachneigung (Var. 1) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 170/ Gauting.

 

Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Überschreitung der Grundfläche 1 wird befürwortet, da die Überschreitung bestandsbedingt ist und an der Grundfläche nichts verändert wird.

 

Der erforderlichen Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Unterschreitung der Dachneigung bei der Variante 1 wird zugestimmt. Entgegen den festgesetzten Dachformen und Dachneigungen sind ausnahmsweise bei Erneuerung des Dachs wieder die bestehende Dachform und Dachneigung zulässig.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen