Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Bernt Spengler, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.01.2022, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:

 

  1. Ist das Konzept wie dargestellt und beschrieben möglich?

 

Nein

 

  1. Ist das Konzept mit einer Traufhöhe von 6,05 m ab GOK (Refernzhöhen 1445/51- Tassilostr. 20) möglich?

 

Im Bebauungsplan ist eine Wandhöhe von 6,50 m festgesetzt, gemessen ab dem natürlichen Gelände.

 

  1. Ist das Konzept mit einer Firsthöhe von 8,35 m ab GOK möglich?

 

Nein

 

  1. Ist das Konzept mit einem Flachdach möglich?

 

Nein

 

  1. Ist das Konzept mit je einer Einzelgarage und einem Außenstellplatz wie dargestellt möglich?

 

Nein

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 194 / Gauting. Die Mindestgrundstücksgröße für das Haus Nord wird nicht eingehalten und die Grundfläche von 250 m² wird überschritten.

 

Eine Ausnahme von der Veränderungssperre wird nicht erteilt.

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche, Geschossigkeit und Firsthöhe findet.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen