Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des
Architekten Bernt Spengler, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.01.2022, gestellten Fragen wird wie folgt
Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:
- Ist das Konzept wie dargestellt und
beschrieben möglich?
Nein
- Ist das Konzept mit einer Traufhöhe von
6,05 m ab GOK (Refernzhöhen 1445/51- Tassilostr. 20) möglich?
Im
Bebauungsplan ist eine Wandhöhe von 6,50 m festgesetzt, gemessen ab dem
natürlichen Gelände.
- Ist das Konzept mit einer Firsthöhe von
8,35 m ab GOK möglich?
Nein
- Ist das Konzept mit einem Flachdach
möglich?
Nein
- Ist das Konzept mit je einer
Einzelgarage und einem Außenstellplatz wie dargestellt möglich?
Nein
Das Vorhaben entspricht nicht den Zielsetzungen
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 194 / Gauting. Die
Mindestgrundstücksgröße für das Haus Nord wird nicht eingehalten und die
Grundfläche von 250 m² wird überschritten.
Eine Ausnahme von der Veränderungssperre wird
nicht erteilt.
Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen
Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein, da sich im maßgeblichen Quartier kein Wohngebäude mit einer vergleichbaren Grundfläche, Geschossigkeit und Firsthöhe findet.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und - bei
geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen