Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Aufstellung einer Werbeanlage
außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 / Stockdorf.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Das Vorhaben entspricht wegen einer freistehenden Werbeanlage mit
allgemeinen Produktinformationen (Stätte der Leistung nicht erkennbar) nicht
der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015.
Eine Ausnahme gemäß § 2 Nr. 1 C wird nicht gestattet.
Umwelt
Keine naturschutzfachliche Stellungnahme nötig.
gez. Thiel