Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den vorgenannten Plänen wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Aufstellung einer Werbeanlage außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 15 / Stockdorf.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

Das Vorhaben entspricht wegen einer freistehenden Werbeanlage mit allgemeinen Produktinformationen (Stätte der Leistung nicht erkennbar) nicht der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015.

 

Eine Ausnahme gemäß § 2 Nr. 1 C wird nicht gestattet.

 

Umwelt

 

Keine naturschutzfachliche Stellungnahme nötig.

 

gez. Thiel