Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Büroweg:       zur Kenntnis

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen des Architekten Wolfram Frank, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.02.2022, wurde am 21.02.2022 im Büroweg erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.