Sitzung: 08.03.2022 BA/024/XV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0341/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
0341) vom 21.02.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13/BUCHENDORF für
das Rundfunk-Gelände am Leutstettener Weg.
2. Der
Bauausschuss beschließt, für den im Lageplan schwarz umrandeten Bereich den
Bebauungsplan Nr. 13/BUCHENDORF aufzustellen.
3. Das
Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 136, Gemarkung Buchendorf. Der Bebauungsplan
erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 13/BUCHENDORF für das Rundfunk-Gelände
am Leutstettener Weg“.
4. Ziel
der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13/BUCHENDORF ist, die Voraussetzungen
für die bereits mit einem Vorbscheidsantrag abgefragte Umnutzung in eine
Garten- und Landschaftsbaufirma mit Betriebswohnung sowie die Errichtung eines
Folienzelts (ca. 8 x 12 m) zu schaffen.
5. Mit
der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum
München beauftragt.
6. Zur
Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die
entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden (Planungs-) Kosten
ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
7. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans
öffentlich bekannt zu machen und das Verfahren nach BauGB durchzuführen.