Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Druck­sache 0341) vom 21.02.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13/BUCHEN­DORF für das Rundfunk-Gelände am Leutstettener Weg.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, für den im Lageplan schwarz umrandeten Bereich den Bebauungsplan Nr. 13/BUCHENDORF aufzustellen.

 

3.         Das Plangebiet umfasst das Grundstück Fl.Nr. 136, Gemarkung Buchendorf. Der Be­bauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 13/BUCHENDORF für das Rundfunk-Gelände am Leutstettener Weg“.

 

4.         Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 13/BUCHENDORF ist, die Vorausset­zungen für die bereits mit einem Vorbscheidsantrag abgefragte Umnutzung in eine Garten- und Landschaftsbaufirma mit Betriebswohnung sowie die Errichtung eines Folienzelts (ca. 8 x 12 m) zu schaffen.

 

5.         Mit der Ausarbeitung der Planunterlagen wird der Planungsverband Äußerer Wirt­schaftsraum München beauftragt.

 

6.         Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden (Planungs-) Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

7.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungs­plans öffentlich bekannt zu machen und das Verfahren nach BauGB durchzuführen.