Abstimmung: Ja: 27, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

1.    Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksa­che Ö 0340) vom 21.02.2022 zur 54. Änderung des Flächennutzungsplans.

 

2.    Der Gemeinderat beschließt, den Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 136 (Gemarkung Buchendorf) zu ändern (siehe Lageplan). Ziel ist, die Voraussetzungen für die bereits mit einem Vorbescheidsantrag abgefragte Umnutzung in eine Garten- und Landschaftsbaufirma mit Betriebswohnung sowie die Errichtung eines Folienzelts zu schaffen.

 

3.    Mit der 54. Änderung des Flächennutzungsplans wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt.

 

4.    Zur Übernahme der der Gemeinde durch die Aufstellung des Bebauungsplans und die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans entstehenden (Planungs-) Kosten ist mit dem Antragsteller ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

5.    Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 54. Änderung des Flächennutzungs­plans im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.