Abstimmung: Ja: 11, Nein: 17

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

In der anschließenden Diskussion wird auf nachfolgende Sachlage seitens eines Ausschussmitglieds hingewiesen:

 

Es liegt der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 21.05.2021, Aktenzeichen Az. 651ppü/004-2017#006, vor.

 

Bei der Planfeststellung gemäß § 18 AEG handelt es sich um ein Verfahren mit hoher Konzentrationswirkung für die Genehmigungsbehörde, das grundsätzlich auch weitgehende Eingriffe in private Rechte bis hin zur Enteignung erlaubt.

 

Die Inanspruchnahme von fremdem Eigentum ist in Ziffer 4.8 des Planfeststellungsbeschlusses geregelt.

Für den Planfeststellungsbeschluss ist nach § 80 (2) 3a BayVwGO die sofortige Vollziehung gesetzlich angeordnet. Soweit bekannt, ist die aufschiebende Wirkung einer Klage nicht nach § 80 (5) VwGO angeordnet und ggfs. auch nicht geltend gemacht.

 

Der Planfeststellungsbeschluss befasst sich u.a.mit der Rodung von Bäumen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an verschiedenen Stellen

(Anmerkung: Die Vollständigkeit der nachstehenden Angaben ist nicht garantiert.)

 

A.4.2.11: Vermeidungs- und Schutzanspruch:

Rodung nur zwischen 01.10. und 28.02.

 

B.4.6: Waldrecht, Forstwirtschaft

Behandelt Flurstücke 1240/11, 1244/11, 1244/1 und 1413/5

Behandelt zum Erhalt im BPlan 135 festgesetzte Bäume

Rodungserlaubnis wird erteilt

 

B.4.20.2 Alle Einwendungen befassen sich mit der Rodung/ Fällung von Bäumen

 

B.4.20.3 Alle Einwendungen werden zurückgewiesen, die Fällung ist genehmigt, notwendig

 

B.4.20.5 und Ausgleichsmaßnahmen sind angeordnet

 

B.4.20.13 Einwendung gegen die Abholzung der Bäume, Fällung erforderlich,

 

B.4.20.17 Einwand gegen die Fällung, Hinweis auf fehlendes Eigentum

Fällung wird als nicht vermeidbar angesehen

Hinweis auf landschaftsplanerisches Begleitkonzept mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

 

B.4.20.27 Eigentümer wenden sich gegen Inanspruchnahme ihres Grundstücks für Verkehrswege – Inanspruchnahme wird angeordnet

Rüge der Fällung weiterer Bäume – Zustimmung wird unter Hinweis auf Ausgleich erteilt

 

Der Bauausschuss hat sich am 23.07.2019 mit dem Planfeststellungsverfahren in Fassung der damals vorliegenden ersten Tektur befasst, speziell auch mit dem Ersatz von zu fällenden Bäumen, ohne die Fällung selbst in Frage zu stellen.

 

Die Einwände der Gemeinde Gauting sind im Beschluss unter B.4.16.1.1 behandelt. Darin finden sich auch die vorgebrachten Einwände wegen der Fällung von Bäumen, die sich auf den Ausgleich und die erforderlichen Rodungsgenehmigungen beziehen.

 

Unter A.4.6 und A.4.7 sind Fragen der Sparten geregelt. Zum Bauablauf ist insbesondere unter A.4.7.9 der zeitliche Vorlauf für die Gasleitung geregelt.

 

Frau Bruns erläutert in der Sitzung, dass die Fällung der Bäume der Freimachung für die Spartenverlegung dient.

 

Selbst bei einem Baubeginn im Januar 2023, auf den der Antrag abstellt, wäre dieser Vorlauf bei einer Fällung ab dem 01.10.2022 nicht mehr einzuhalten.

 

Die Gemeinde ist im Planfeststellungsverfahren auch zur Fällung von Bäumen auf ihrem Grund gehört worden. Einwendungen gegen die Fällung wurden nicht erhoben. Die Einwendungen gegen Ausgleichsmaßnahmen sind behandelt. Die Rodungsgenehmigungen liegen vor.

 

Die Gemeinde ist an den Planfeststellungsbeschluss – auch im Hinblick auf die Rodung von Bäumen auf ihrem Grund und Boden - gebunden.

Der Beschluss ist sofort vollziehbar. Eine Be- oder Verhinderung der genehmigten Baumaßnahme wäre rechtswidrig, da das Verwaltungsverfahren abgeschlossen ist. Das gälte auch, wenn in einem Klageverfahren über den PFB dieser erfolgreich angegriffen würde.

 

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass bei einer Beschlussfassung, die wissentlich rechtswidrig erfolge und durch dessen Beschluss Schadensersatzansprüche an die Gemeinde abgeleitet werden können, der einzelne Gemeinderat hierfür privat hafte.

Die Gemeinde ist an Recht und Gesetz gebunden. Die Gemeinderäte haben darauf einen Eid geleistet.

 

GR Kössinger stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf sofortige Abstimmung.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den Geschäftsordnungsantrag zur Abstimmung.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die sofortige Abstimmung.

 

Ja 15  Nein 13

 

GR Eck bittet um namentliche Abstimmung.

 

GR Dr. Ilg ergänzt den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.

 

Die 1. Bürgermeisterin stellt den nach den Vorgaben von GR Dr. Ilg geänderten Beschlussvorschlag zur Abstimmung. Die Abstimmung erfolgt namentlich.


Beschluss:

 

Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die für den 23. Februar im Bereich der EÜ Königswiesen geplanten Rodungsaktionen unverzüglich zu beanstanden, weil mit den Rodungsarbeiten auf Gemeindeeigentum derzeit noch kein Einvernehmen besteht.

 

 

Name

Ja

Nein

 

 

 

Kössinger, Brigitte, Dr.

 

X

Albath, Andreas, Dr.

 

X

Berchtold, Stefan

X

 

Brucker, Eberhard

X

 

Derksen, Annette

X

 

Ebner, Stephan

 

X

Eck, Richard

 

X

Egginger, Florian

 

X

Elsnitz, Martin

 

X

Höpner, Axel

 

X

Hundesrügge, Britta

 

X

Ilg, Matthias, Dr.

X

 

Jaquet, Franz

 

X

Klinger, Eva-Maria

 

X

Knape, Johannes Wilhelm

X

 

Kössinger, Benedikt

 

X

Mc Fadden, Tobias

X

 

Moser, Heinrich

X

 

Nothaft, Claudia

X

 

Pahl, Stephanie

 

X

Platzer, Maximilian

 

X

Reißfelder-Zessin, Michaela, Dr.

X

 

Rindermann, Jens

X

 

Ruhbaum, Harald

 

X

Sklarek, Jürgen, Dr.

 

X

Vilgertshofer, Michael

 

X

Wechtl, Victoria

 

X

Wenzel, Carola, Dr.

X