Die Erste
Bürgermeisterin bezieht sich auf die Behandlung des Entwurfs zum Bebauungsplan
Nr. 194/GAUTING für die Junkersstraße in der letzten Sitzung des
Bauausschusses. Der Bauausschuss hat in dieser Sitzung durch Beschluss den
Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, eine Erhöhung der
festzusetzenden Mindestgrundstücksgröße im Plangebiet zu prüfen, um städtebaulich
unerwünschte Grundstücksteilungen zu vermeiden. Der Planungsverband hat hierzu
folgendes mitgeteilt:
Bei einer
Mindestgrundstücksgröße von 550 m² wäre eine Realteilung von 4 Grundstücken
zulässig: Durch die Festlegung der Bauräume ist eine Teilung allerdings
nur in Doppelhäuser entlang der Straße sinnvoll, wodurch wir das städtebauliche
Ziel, die Entstehung einer Bebauung in 2. Reihe zu verhindern erreicht würde.
Daher würden wir dies weiterhin empfehlen. Sollte der Gemeinderat eine
restriktivere Festsetzung wünschen, könnten wir die Mindestgrundstücksgröße auf
620 m² erhöhen. Damit wäre keines der Grundstücke teilbar. Von einer
Mindestgrundstücksgröße von 600 m² würde ich abraten, da sonst genau 1
Grundstück teilbar wäre.
Wortmeldung: GR
Brucker
Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, dass die Mindestgrundstücksgröße im Gebiet
des Bebauungsplans Nr. 194/GAUTING 550 qm beträgt.