Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

 

Die Erste Bürgermeisterin bezieht sich auf die Behandlung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 194/GAUTING für die Junkersstraße in der letzten Sitzung des Bauausschusses. Der Bauausschuss hat in dieser Sitzung durch Beschluss den Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München beauftragt, eine Erhöhung der festzusetzenden Mindestgrundstücksgröße im Plangebiet zu prüfen, um städtebaulich unerwünschte Grundstücksteilungen zu vermeiden. Der Planungsverband hat hierzu folgendes mitgeteilt:

Bei einer Mindestgrundstücksgröße von 550 m² wäre eine Realteilung von 4 Grundstücken zulässig:  Durch die Festlegung der Bauräume ist eine Teilung allerdings nur in Doppelhäuser entlang der Straße sinnvoll, wodurch wir das städtebauliche Ziel, die Entstehung einer Bebauung in 2. Reihe zu verhindern erreicht würde. Daher würden wir dies weiterhin empfehlen. Sollte der Gemeinderat eine restriktivere Festsetzung wünschen, könnten wir die Mindestgrundstücksgröße auf 620 m² erhöhen. Damit wäre keines der Grundstücke teilbar. Von einer Mindestgrundstücksgröße von 600 m² würde ich abraten, da sonst genau 1 Grundstück teilbar wäre.

 

Wortmeldung: GR Brucker

 


Beschluss:

 

Der Bauausschuss beschließt, dass die Mindestgrundstücksgröße im Gebiet des Bebauungsplans Nr. 194/GAUTING 550 qm beträgt.