Nachtrag: 02.03.2022
Sitzung: 08.03.2022 BA/024/XV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1
Vorlage: Ö/0350/XV.WP
Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
- Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0350) vom 01.03.2022.
- Der Bauausschuss fasst in Ergänzung zu der Beschlussfassung aus der Sitzung vom 08.02.2022 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern folgenden Beschluss:
Die im Landesentwicklungsprogramm Bayern
festgelegten landesplanerischen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Nutzung
elektrisch betriebener, senkrecht startender und landender Fluggeräte sind wie
folgt zu ergänzen, um die landesweite Nutzung dieser Technologie auch
tatsächlich zuzulassen (Ergänzungen in fetter
Schrift):
Ergänzung zu Kapitel 4.1.1 Leistungsfähige
Verkehrsinfrastruktur:
(G) Die Vernetzung und
Auslastung der Verkehrsträger soll durch bauliche Maßnahmen, den
Aufbau entsprechender Infrastrukturen für neue Mobilitätsformen und den Einsatz neuer Technologien gesteigert werden.
Ergänzung zur Begründung von Kapitel 4.1.1
(B):
Während die Verkehrsinfrastruktur….. Dazu sollen die Erprobung und der Einsatz
neuer Mobilitätsformen wie z.B. von Stadtseilbahnen oder elektrisch
betriebenen, senkrecht startenden und landenden Fluggeräten unterstützt werden.
Sie sollen als zusätzliche umweltfreundliche und emmissionsarme Verkehrsart den öffentlichen Personennahverkehr und
andere existente Verkehrsträger ergänzen
und stärken. Der Aufbau und die
Zulassung der für diese neuen Mobilitätsformen benötigten Infrastruktur ist
vorrangig zu ermöglichen.
Einfügung eines neuen Absatzes zu Beginn oder am Ende des Kapitels 4.5
„Ziviler Luftverkehr“:
(Neu:) Besonders lärmarme,
elektrisch starten und landende Senkrechtfluggeräte sowie deren Landeplätze
stellen für den Flugbetrieb auf Sonderflughäfen sowie bei der Genehmigung von
Verkehrslandeplätzen einen Ausnahmetatbestand dar, sofern sie auf Grundlage
innovativer Technologien signifikant sicherer und leiser als Helikopter sind.
Einfügung eines neuen Absatzes in der
Begründung zu 4.5.5 (B):
(Neu:) Die Anlage von Landeplätzen für den Betrieb neuer Mobilitätsformen,
wie z.B. von besonders lärmarmen, elektrisch startenden und landenden
Senkrechtfluggeräten, soll flächendeckend ermöglicht werden.