Nachtrag: 02.03.2022

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0350) vom 01.03.2022.

 

  1. Der Bauausschuss fasst in Ergänzung zu der Beschlussfassung aus der Sitzung vom 08.02.2022 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern folgenden Beschluss:

 

Die im Landesentwicklungsprogramm Bayern festgelegten landesplanerischen Rahmenbedingungen für eine flächendeckende Nutzung elektrisch betriebener, senkrecht startender und landender Fluggeräte sind wie folgt zu ergänzen, um die landesweite Nutzung dieser Technologie auch tatsächlich zuzulassen (Ergänzungen in fetter Schrift):

 

Ergänzung zu Kapitel 4.1.1 Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur:

 (G) Die Vernetzung und Auslastung der Verkehrsträger soll durch bauliche Maßnahmen, den Aufbau entsprechender Infrastrukturen für neue Mobilitätsformen und den Einsatz neuer Technologien gesteigert werden.

 

Ergänzung zur Begründung von Kapitel 4.1.1 (B):

Während die Verkehrsinfrastruktur…..  Dazu sollen die Erprobung und der Einsatz neuer Mobilitätsformen wie z.B. von Stadtseilbahnen oder elektrisch betriebenen, senkrecht startenden und landenden Fluggeräten unterstützt werden. Sie sollen als zusätzliche umweltfreundliche und emmissionsarme Verkehrsart den öffentlichen Personennahverkehr und andere existente Verkehrsträger ergänzen und stärken. Der Aufbau und die Zulassung der für diese neuen Mobilitätsformen benötigten Infrastruktur ist vorrangig zu ermöglichen.

 

Einfügung eines neuen Absatzes zu Beginn oder am Ende des Kapitels 4.5 „Ziviler Luftverkehr“:

(Neu:) Besonders lärmarme, elektrisch starten und landende Senkrechtfluggeräte sowie deren Landeplätze stellen für den Flugbetrieb auf Sonderflughäfen sowie bei der Genehmigung von Verkehrslandeplätzen einen Ausnahmetatbestand dar, sofern sie auf Grundlage innovativer Technologien signifikant sicherer und leiser als Helikopter sind.

 

Einfügung eines neuen Absatzes in der Begründung zu 4.5.5 (B):

 (Neu:) Die Anlage von Landeplätzen für den Betrieb neuer Mobilitätsformen, wie z.B. von besonders lärmarmen, elektrisch startenden und landenden Senkrechtfluggeräten, soll flächendeckend ermöglicht werden.