Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Jaquet


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, IBAA GmbH & Co.KG Armin Aengenheyster, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.02.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass der Preismast innerhalb des Baugrundstücks versetzt wird und die Höhe auf 5,5 m reduziert wird.

 

Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung der Werbeanlage außerhalb des Baugrundstücks nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Das Vorhaben entspricht wegen der Höhe der Werbeanlage nicht der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015.