Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Jaquet
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten, IBAA GmbH &
Co.KG Armin Aengenheyster, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.02.2022, wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB unter der Maßgabe erklärt, dass der Preismast innerhalb des
Baugrundstücks versetzt wird und die Höhe auf 5,5 m reduziert wird.
Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung der Werbeanlage außerhalb des Baugrundstücks nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 41 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Das Vorhaben entspricht wegen der Höhe der Werbeanlage nicht der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015.