Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Büroweg:       zur Kenntnis

 

Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der brüderl Architektur GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.03.2022, wird erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.