Sitzung: 05.04.2022 BA/025/XV.WP
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Büroweg: zur Kenntnis
Zu den im Genehmigungsfreistellungsverfahren vorgelegten Plänen der brüderl Architektur GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 03.03.2022, wird erklärt, dass gemäß Art. 58 Abs. 2 BayBO kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.