Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 17.03.2022, wird unter der Maßgabe zustimmend Kenntnis genommen, dass der erforderliche Stellplatzmehrbedarf auf dem Grundstück nachgewiesen wird.

 

Nach § 3 BauNVO i. V. m. § 13 BauNVO ist das Vorhaben zulässig.