Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Jaquet, GR Brucker, GR Deschler, GR Moser, GR Berchtold
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.03.2022, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 / Stockdorf.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.
Dem Antrag wurde ein umfassendes Gutachten beigelegt,
welches belegt, dass der Baum eine gute Vitalität aufweist und keine
Defektsymptome vorliegen, die auf eine akut verminderte Standfestigkeit
hinweisen. In dem Gutachten werden auch die Auswirkungen der Baumaßnahme
bewertet. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass diese keinen nachhaltigen negativen
Einfluss auf die Vitalität und Standsicherheit des Baumes haben werden.