Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Jaquet, GR Brucker, GR Deschler, GR Moser, GR Berchtold


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 11.03.2022, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 45 / Stockdorf.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.

 

Dem Antrag wurde ein umfassendes Gutachten beigelegt, welches belegt, dass der Baum eine gute Vitalität aufweist und keine Defektsymptome vorliegen, die auf eine akut verminderte Standfestigkeit hinweisen. In dem Gutachten werden auch die Auswirkungen der Baumaßnahme bewertet. Der Gutachter kommt zu dem Schluss, dass diese keinen nachhaltigen negativen Einfluss auf die Vitalität und Standsicherheit des Baumes haben werden.