Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten, Alexander Vogel mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.03.2022, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb der Baugrenze und Nichteinhaltung des Längen-Breitenverhältnisses der giebelständigen Häuser nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 184 / Gauting.

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Baugrenze nur geringfügig überschritten wird (21 cm).

 

Die Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Festsetzung C.3.1 Längen-Breitenverhältnis wurde mit E-Mail vom 19.08.2021 vom Landratsamt Starnberg in Aussicht gestellt.

 

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.

 

Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 

Die Baugrundstücke dürfen mit einem Zaun mit max. 1,6 m Höhe eingezäunt werden, allerdings sind mind. 10 cm Abstand zum Boden einzuhalten. Der Waldmantel im Westen sowie die private Grundstücksfläche mit Begrünungsvorschrift im Süden müssen zur Gewerbefläche in abgezäunt werden (Höhe max. 1,8 m). Eine weitere Einzäunung dieser Fläche ist unzulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.