Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach
den Plänen des Architekten, Alexander Vogel mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 31.03.2022,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb der Baugrenze und Nichteinhaltung des Längen-Breitenverhältnisses der giebelständigen Häuser nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 184 / Gauting.
Die Befreiungen
gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Baugrenze nur geringfügig
überschritten wird (21 cm).
Die Befreiung gemäß
§ 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Festsetzung C.3.1 Längen-Breitenverhältnis
wurde mit E-Mail vom 19.08.2021 vom Landratsamt Starnberg in Aussicht gestellt.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.
Die Baugrundstücke dürfen mit einem Zaun mit
max. 1,6 m Höhe eingezäunt werden, allerdings sind mind. 10 cm Abstand zum
Boden einzuhalten. Der Waldmantel im Westen sowie die private Grundstücksfläche
mit Begrünungsvorschrift im Süden müssen zur Gewerbefläche in abgezäunt werden
(Höhe max. 1,8 m). Eine weitere Einzäunung dieser Fläche ist unzulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die
Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im
bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.