Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der
Architektin Stefanie Leitenstern, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.03.2022,
gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das
gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:
Frage 1:
Ist unter Einhaltung der vorgeschriebenen
GRZ von 0,4 eine weitere Bebauung des Grundstückes mit Erschließung über den
Eremitenweg grundsätzlich möglich?
Nein,
da der Bebauungsplan hier keinen Bauraum vorsieht.
Frage 2:
Kann der Lage des geplanten Gebäudes mit
Erschließung über den Eremitenweg zugestimmt werden?
Siehe Antwort zu
Frage 1.
Frage 3:
Wird einer Befreiung der maximalen Traufhöhe
auf 6,75 m zugestimmt?
Siehe Antwort zu
Frage 1.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Gebäudes außerhalb eines
Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da für diesen Teil
des Grundstückes kein Bauraum vorgesehen ist und somit die Grundzüge der
Planung berührt werden. Ziel des Bebauungsplanes war und ist es den Hang von
Bebauung freizuhalten.
Mit Zulassung der
Befreiung bestünde Nachahmungsgefahr für alle im Bebauungsplangebiet befindlichen
Grundstücke mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht
und ggfs. zukünftig funktionslos würden mit der Folge, dass das ursprüngliche
Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.
Stellungnahme Umwelt:
Die vorgelegte Planung wird naturschutzfachlich kritisch gesehen, da diese in den erhaltenswerten Grünzug eingreift, welcher sich in Verlängerung des Waldes wechselseitig bis zur Ecke Eremitenweg/Münchener Straße befindet. Derartige Grünzüge stellen wichtige Verbundstrukturen für zahlreiche Arten dar.