Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen der Architektin Stefanie Leitenstern, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 30.03.2022, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:

 

Frage 1:

Ist unter Einhaltung der vorgeschriebenen GRZ von 0,4 eine weitere Bebauung des Grundstückes mit Erschließung über den Eremitenweg grundsätzlich möglich?

 

Nein, da der Bebauungsplan hier keinen Bauraum vorsieht.

 

Frage 2:

Kann der Lage des geplanten Gebäudes mit Erschließung über den Eremitenweg zugestimmt werden?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Frage 3:

Wird einer Befreiung der maximalen Traufhöhe auf 6,75 m zugestimmt?

 

Siehe Antwort zu Frage 1.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung eines Gebäudes außerhalb eines Bauraumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 46 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da für diesen Teil des Grundstückes kein Bauraum vorgesehen ist und somit die Grundzüge der Planung berührt werden. Ziel des Bebauungsplanes war und ist es den Hang von Bebauung freizuhalten.

 

Mit Zulassung der Befreiung bestünde Nachahmungsgefahr für alle im Bebauungsplangebiet befindlichen Grundstücke mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos würden mit der Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.

 

Stellungnahme Umwelt:

 

Die vorgelegte Planung wird naturschutzfachlich kritisch gesehen, da diese in den erhaltenswerten Grünzug eingreift, welcher sich in Verlängerung des Waldes wechselseitig bis zur Ecke Eremitenweg/Münchener Straße befindet. Derartige Grünzüge stellen wichtige Verbundstrukturen für zahlreiche Arten dar.