Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold


Beschluss:

 

Zu dem im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Antragstellers Eberhard Schrader, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.04.2022, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen nicht erklärt:

 

1. Frage

Wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2,3 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans für einen unterkellerten Anbau mit Flachdach von ca. 30 m² Wfl. (6 m x 5 m) östlich der Baugrenze und nördlich der Einfriedungslinie (s.Anl.B) erteilt?

 

Nein, da der Bebauungsplan hier keinen Bauraum vorsieht.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da für diesen Teil des Grundstückes kein Bauraum vorgesehen ist und somit die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

An anderer Stelle des Bauraumes (südlich) wäre noch Spielraum für den Anbau vorhanden.

 

Mit Zulassung der Befreiung bestünde Nachahmungsgefahr, für alle im Bebauungsplangebiet befindlichen Grundstücke mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos würden. Das hätte zur Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.

 

Stellungnahme Umwelt

 

Keine naturschutzfachliche Stellungnahme notwendig.