Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Berchtold
Beschluss:
1. Frage
Wird Befreiung gem. § 31 Abs. 2,3 BauGB von den Festsetzungen des Bebauungsplans für einen unterkellerten Anbau mit Flachdach von ca. 30 m² Wfl. (6 m x 5 m) östlich der Baugrenze und nördlich der Einfriedungslinie (s.Anl.B) erteilt?
Nein, da der
Bebauungsplan hier keinen Bauraum vorsieht.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet, da für diesen Teil des Grundstückes kein Bauraum vorgesehen ist und somit die Grundzüge der Planung berührt werden.
An anderer Stelle des Bauraumes (südlich) wäre noch Spielraum für den Anbau vorhanden.
Mit Zulassung der Befreiung bestünde Nachahmungsgefahr, für alle im Bebauungsplangebiet befindlichen Grundstücke mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos würden. Das hätte zur Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.
Stellungnahme Umwelt
Keine naturschutzfachliche Stellungnahme notwendig.