Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Ist die Errichtung des Baukörpers
gemäß den beigefügten Planunterlagen vom
5. April 2022 nach dem Maß der
baulichen Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig?
Der Baukörper
weist folgende Maße auf:
Grundfläche:
Der Baukörper
weist eine rechteckige Grundfläche von 21m x 10,4m auf. Die Grundfläche
beträgt daher 218,40m2.
Höhe:
Der Baukörper weist ausgehend vom natürlichen Gelände eine Wandhöhe
-
von 7m an der südwestlichen Hausecke auf,
-
von 7m an der nordwestlichen Hausecke auf,
- von
7,25m an der nordöstlichen Hausecke auf,
- -von 7,15 an
der südöstlichen Hausecke auf.
-
Der
Baukörper weist
-
im Westen eine Giebelhöhe von 3,002m
und ausgehend vom natürlichen Gelände
eine Firsthöhe von 10,002m auf,
-
im Osten eine
Giebelhöhe von 3,002m und ausgehend vom natürlichen Gelände
eine Firsthöhe von 10,212 auf.
Dach:
Der Baukörper
weist ein Satteldach mit mittigem First in ost-westlicher Richtung mit
einer
Dachneigung von 30 Grad auf.
Geschosse:
Der Baukörper
weist EG, OG und ausgebautes DG auf.
Nein. Das Vorhaben fügt sich im
Zusammenspiel Grundfläche – Geschossigkeit - Firsthöhe nicht in die
Umgebungsbebauung ein.
2.
Ist die Errichtung des Baukörpers
gemäß den beigefügten Planunterlagen vom 5. April 2022 nach der Lage und der
überbaubaren Grundstücksflache bauplanungsrechtlich zulassig?
Nein. Das Vorhaben fügt sich im
Zusammenspiel Grundfläche – Geschossigkeit - Firsthöhe nicht in die
Umgebungsbebauung ein.
3.
Ist die Errichtung des Baukörpers
gemäß den beigefügten Planunterlagen vom 5. April 2022 unter der Maßgabe der
wie nachfolgend ermittelten Höhen abstandsflächenrechtlich zulassig?
Den Abstandsflächen werden für den
Vorbescheid die wie nachfolgend ermittelten relativen Höhenpunkte des
bestehenden natürlichen Geländes zugrunde gelegt, ausgehend von dem im Schnitt
angegebenen Höhenpunkt +/-0,00m der nordwestlichen Hausecke:
Nordwestliche Hausecke +/—
0,00m
Südwestliche
Hausecke +/— 0,00m relative Höhe
Nordöstliche
Hausecke — 0,25m relative Hale
Südöstliche
Hausecke — 0,15m relative Höhe
Die Angabe der zugehörigen und an
einem Fixpunkt vermaßten absoluten Höhe über N.N. erfolgt dabei im Rahmen der
Eingabeplanung.
Frage ist zu ungenau.
4.
Ist die Errichtung von Dachgauben
gemäß den beigefügten Planunterlagen vom vom 5. April 2022 zulässig?
Anzahl:
Es sind 6 Gauben geplant.
Breite und Tiefe:
Die Gauben haben eine Breite von 1,50m und eine Tiefe von 1,819m.
Ja
5.a) Ist die
Errichtung der Stellplätze gemäß den beigefügten Planunterlagen vom 5. April
2022 zulässig?
In dieser Variante 5.a) sind 3 Einzelgaragen und 3
offene Stellplatze geplant.
Ja
5.b) Ist die Errichtung des gemäß den
beigefügten Planunterlagen vom 5. April 2022 als
„Garage A" bezeichneten
Stellplatzes stattdessen auch als offener Stellplatz zulässig?
In dieser Variante 5.b) sind 2
Einzelgaragen and 4 offene Stellplätze geplant.
Ja
6.
Erfüllen die Stellplätze gemäß den
beigefügten Planunterlagen vom 5. April 2022 die erforderliche Anzahl von
Stellplätzen für PKW?
Ja
7.
Ist es
zutreffend, dass für das Vorhaben gemäß den beigefügten Planunterlagen vom 5.
April 2022 die erforderliche Anzahl von Stellplätzen für Fahrräder 18 beträgt?
Die Anzahl der Fahrradabstellplätze richtet
sich nach der Stellplatzsatzung der Gemeinde Gauting vom 16.04.2020
Sollte das Landratsamt zur
Beantwortung der Fragen weitere technische Angaben oder Unterlagen benötigen,
so wird vor Verbescheidung urn entsprechenden Hinweis unter Fristsetzung zur
Nachreichung gebeten.
Das Vorhaben fügt sich nach Art der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die nähere Umgebung ein.
Beim Bauantrag
sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenkoten in allen Ansichten
der Planung einzutragen.
Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht-
oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei
Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches
(BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
·
0,50 m
Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m
Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).
Die
Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur
Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein
Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles
Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind
deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig dem
Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden
möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich
die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen
der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung
setzen können.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
-
zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen
-
eine insektenfreundliche Bepflanzung der
Gärten/Freiflächen
-
die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.