Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Berchtold, GR Moser


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Andreas Barth, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.04.2022, wird ablehnend zur Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der festgesetzten Wohneinheiten, 42 anstatt 8, nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 52/STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann nicht befürwortet werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

Die hohe Anzahl von Wohneinheiten und damit die erhöhte Nutzungsintensität von Gebäude und vor allem Grundstück (Gartenfläche) kann mit zusätzlichen Lärmimmissionen verbunden sein. Dies wäre nicht mehr als gebietsverträglich anzusehen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
für Hecken entlang straßenseitiger Grundstücksgrenzen sind bei Höhen über 1,30 m (bis max. 1,80 m) ausschließliche Wildstrauchhecken ohne Formschnitt zulässig.

 

Bei Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern des eigenen Grundstücks, aber auch der Nachbargrundstücke sind die einschlägigen Fachnormen DIN 18920 (Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen), RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt anzuwenden.

 

Eine Beseitigung von Gehölzen darf nur im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar durchgeführt werden.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.