Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Berchtold, GR Moser
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Andreas Barth, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 06.04.2022, wird ablehnend zur Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der festgesetzten
Wohneinheiten, 42 anstatt 8, nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr.
52/STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann nicht
befürwortet werden, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Die hohe Anzahl von Wohneinheiten und damit die erhöhte Nutzungsintensität
von Gebäude und vor allem Grundstück (Gartenfläche) kann mit zusätzlichen
Lärmimmissionen verbunden sein. Dies wäre nicht mehr als gebietsverträglich
anzusehen.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
für Hecken entlang straßenseitiger Grundstücksgrenzen sind bei Höhen über 1,30
m (bis max. 1,80 m) ausschließliche Wildstrauchhecken ohne Formschnitt
zulässig.
Bei
Arbeiten im Wurzelbereich von Bäumen und Sträuchern des eigenen Grundstücks,
aber auch der Nachbargrundstücke sind die einschlägigen Fachnormen DIN 18920
(Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen),
RAS-LP 4 (Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil: Landschaftspflege;
Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei
Baumaßnahmen) und ZTV-Baumpflege unbedingt anzuwenden.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur
Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter
Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche
Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von
Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen
Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.